Wort davor: Lügenbuße
Lüg(en)frevel
Wortklasse: Maskulinum, Femininum und Neutrum
Wortbildungshinweis: zu
Lüge,
lügen.
Lüg(en)frevel (I)
Erklärung:
wie Lügeinung.
- Belegtext:
wir armen ... beclagen uns dißer beschwerd der liegfreffel halb, die uns erst in vier jaren uffgesatzt ist worden
Datierung: 1481
Fundstelle: Franz,BauernkrAkt. 4
[weitere Angaben: ebd. 7]
- Belegtext:
ein lug frevel ist 3 ß, gehört dem gemeinen ambtmann als ein beynuzung zu
Datierung: 1545
Fundstelle: MittHohenzollern 17 (1883/84) 102
- Datierung: 1561
Fundstelle: Reyscher,Stat. 207
Faksimile
- Datierung: 1567
Fundstelle: Hiß,Eichstetten 42
- Belegtext:
ain lugfreuel ist auch zwen gulden wie ain cleiner freuel
Datierung: 1567
Fundstelle: Reyscher,Stat. 206
Faksimile
- Datierung: 1599
Fundstelle: MittHohenzollern 16 (1882/83) 60
- Datierung: 1600
Fundstelle: Eppingen 835
Faksimile
- Belegtext:
ein liegfrevel ist, wann ainer oder aine das annder haist liegen ... vnnd vom richter jm ruoggerichten ... offenntlich vßgeruofen wuerdt, ain halber batz
Datierung: 1606
Fundstelle: Reyscher,Stat. 549
Faksimile
- Belegtext:
ein lugin frevel [drey pfund heller]
Datierung: 1718
Fundstelle: Reyscher,Stat. 198
Faksimile
Lüg(en)frevel (II)
Erklärung:
Geldbuße für eine Lüge (I) im Prozeß.
- Belegtext:
wenn in prozeßsachen eine parthie ... sich unterstehen wuerde, schriftlich oder muendlich unwahrheiten fuerzubringen, der oder dieselbe soll jedesmal mit einer luegenfrevel á 3 fl. 15 kr. belegt werden
Datierung: 1815
Fundstelle: WirtRealIndex III 126
Faksimile
- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB)
Wort danach: Lüg(en)geld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten