Wort davor: Lügeinigung
Lügeinung
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
Bez. der niedrigsten Buße für Vergehen (ursprünglich wohl für Lügen), metonymisch auch das Recht, die Buße einzuziehen.
vgl.
Lüge (IV),
Lügeinigung,
Lügenbuße,
Lüg(en)frevel (I),
Lüg(en)geld,
Lügenstrafe,
Lügezunge,
Lügung,
Lügunrecht.
Wortbildungshinweis: zu
Einung (VI 1),
lügen (I).
- Belegtext:
wir ... inen ... solliche vogtgericht, liegainungen, lanndtschaeden, fronndiennst ... genedigklich nachgelassen ... haben
Datierung: 1477
Fundstelle: Reyscher,Stat. 521
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- Belegtext:
so ein person umb myßtat mit keiserlichem rechten ... vom leben zum dot bracht wurt, mussen wir armen costen tragen, den vermeynen wir zu geben nit schuldig sein, dweil unser jungher keiserlich recht,
eynung, frevel und liegeynung hat
Datierung: 1524
Fundstelle: Franz,BauernkrAkt. 139
- Belegtext:
ein unrecht, liegeinung, und so einer die offen tag versaumpt, ist funf ß heller, stehen dem schultheissen zu ...
Datierung: 1555
Fundstelle: BadW. 64
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
ein liegeinung ist auch fuenff schilling hlr.
Datierung: 1588
Fundstelle: Reyscher,Stat. 253
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- Belegtext:
die lüeg- oder schelteinung ist vij ß
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: PfälzW. II 666
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
ain kleiner frevel, desgleichen ein lugainung ist jedes zwen gulden
Datierung: 1606
Fundstelle: Reyscher,Stat. 553
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- Belegtext:
ein liegainung ist, wann es ein richter hoert, fuenff ß hll. eine liegainung aber, wann es der schultheyß hoert, zehen ß hll. so es dann ein buerger oder gemeins mann hoert
vnnd anzaigt, so ists [Summe fehlt]
Datierung: 1628
Fundstelle: Reyscher,Stat. 271
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Wort danach: lugen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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