Wort davor: Lügeinigung

Lügeinung
Wortklasse: Femininum
Erklärung: Bez. der niedrigsten Buße für Vergehen (ursprünglich wohl für Lügen), metonymisch auch das Recht, die Buße einzuziehen.
vgl. Lüge (IV), Lügeinigung, Lügenbuße, Lüg(en)frevel (I), Lüg(en)geld, Lügenstrafe, Lügezunge, Lügung, Lügunrecht.
Wortbildungshinweis: zu Einung (VI 1), lügen (I).

Wort danach: lugen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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