Wort davor: Löwengeld
Löwengesellschaft
Wortklasse: Femininum
Löwengesellschaft (I)
Erklärung:
am 13. Oktober 1379 in Wiesbaden geschlossener Adelsbund.
- Datierung: 1399
Fundstelle: HeilbronnUB. I 170
- Belegtext:
loewen-gesellschaft, an. 1380 war eine gesellschafft auf dem Rhein von grafen, herren, rittern und knechten, die nannten sich die brummenden loewen
Datierung: 1741
Fundstelle: Frisch I 625
Faksimile
- in Google Books
- Datierung: 1753
Fundstelle: Hempel,StaatsLex. V 2
- Datierung: 1808
Fundstelle: Cleß,KirchlLGWürt. II 2 S. 618
- Belegtext:
der grimmen loewenbund oder die loewengesellschaft ward ... 1379 zu Wisbaden ... auf drei jahre errichtet. allein in der folge ward seine dauer verlaengert und die gesellschaft
... verbreitet, so daß verschiedene loewengesellschaften in den Niederlanden, im Elsaß, am Rhein, im Breisgau und in Schwaben vorkommen
Datierung: 1817
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. 125 S. 177
Löwengesellschaft (II)
Löwengesellschaft (II 1)
Erklärung:
Übersetzung der in den Digesten erwähnten societas leonina (D. 17, 2, 29, 2), deren Name nach der antiken Fabel vom Löwen, Kuh, Ziege und Schaf gebildet wurde und
eine rechtlich unzulässige Gesellschaftsform bezeichnet, bei der ein Gesellschafter den Gewinn erhält und der andere den Verlust zu tragen hat.
vgl.
löwisch.
- Belegtext:
societaet, (loewen) ... ist eine solche, da der eine bloß den nutzen, der andere aber allein den schaden haben ... soll ... wird auch dieser handel nicht allein insgemein die loewen-gesellschafft
geheissen, sondern es ist auch dergleichen zu errichten in den rechten durchaus verboten
Datierung: 1743
Fundstelle: Zedler 38 Sp. 179
- Belegtext:
da man eine loewen-gesellschaft (societas leonina) nennt, in welcher einer allein den gewinn, der andere allein den schaden hat, so ist dieselbe unerlaubt, und vor und an sich selbst nichtig
Datierung: 1754
Fundstelle: Wolff,Grundsätze 423
- Datierung: 1801
Fundstelle: RepRecht VIII 47 Anm. v
- Datierung: 1805
Fundstelle: Gönner,GemProz.2 IV 186
Löwengesellschaft (II 2)
Erklärung:
in übertragenem Sinn bei reichsständischen Auseinandersetzungen auf religiösem Gebiet.
Wort danach: Löwengroschen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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