Wort davor: Lotterer
Lotterie
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
Glücksspiel mit dem Einsatz einer Geldsumme und der Auslosung von Geld- oder Sachgewinnen, auch zu wohltätigen Zwecken, vgl. HRG.1 III 73ff.
Wortbildungshinweis: zu
3Lot.
- Belegtext:
tot den heiligher kerken behoef wesen sal eene loterye, daer ... veel costelycke prijsen te winnen sellen wesen
Datierung: 1518
Fundstelle: NlWB. VIII 2 Sp. 3073
- Datierung: 1547
Fundstelle: NlWB. VIII 2 Sp. 3053
- Datierung: 1550
Fundstelle: NKölnSprsch. II 157
- Datierung: 1562
Region/Autor/Textsorte:
Emden
Fundstelle: HansGBl. 1910 S. 246 Anm. 1
- Datierung: um 1563
Fundstelle: OldecopChr. 544
- Datierung: 1573
Region/Autor/Textsorte:
Braunschweig
Fundstelle: NdJb. 43 (1917) 76
- Datierung: 1610
Region/Autor/Textsorte:
Hamburg
Fr. Endemann, Beitr. zur Gesch. der Lotterie ... (Diss. Bonn 1882) 50
- Datierung: 1744
Fundstelle: HessSamml. IV 871
- Belegtext:
die lotterie ist ein contract, da sachen um ein gewisses zusammengeschossenes geld gekauft werden; oder eine gewisse summe geld zusammen geschossen wird, mit der bedingung, daß
durchs loos bestimmt werden soll, ob einer etwas und was er haben ... soll ...
Datierung: 1754
Fundstelle: Wolff,Grundsätze 455
- Belegtext:
ohne hoechste conceßion ueberall keine lotterien ... gespielet werden duerfen
Datierung: 1766
Fundstelle: BrschwWolfenbPromt. IV 217
- Datierung: 1793
Fundstelle: Pütter,ErörtStaatsR. I 504
- Belegtext:
nur mit ausdrücklicher genehmigung des staats können öffentliche lotterien, glücksbuden, und andere dergleichen glücksspiele unternommen werden
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. I 11 § 547
- Datierung: 1832
Fundstelle: Bender,Lotterie passim
Wort danach: lottern
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten