Wort davor: Lötschengeld

Lotschilling
Wortklasse: Maskulinum
sprachliche Erläuterung: Bestimmungswort mehrdeutig.

Lotschilling (I)
Erklärung: hier: Bez. einer Strafzahlung.

Lotschilling (II)
Erklärung: hierher der Beleg unter Leutschilling (I)? vgl. Lasch-Borchling II 858 und 878.

Wort danach: Lots(e)

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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