(Lotsmannaß)
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
Lotsenverpflegung oder Lotsengebühr (so HansUB. V 634).
sprachliche Erläuterung:
zum Grundwort vgl. DWB.2 I 12.
Wort danach: Lotsmann(s)geld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten