Wort davor: Lotgilde
Lotgulden
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
Abgabe an die Stadt für Zuteilung und Nutzung eines Lotackers.
vgl.
3Lot (III 8).
Wortbildungshinweis: zu
3Lot,
2loten.
- Datierung: um 1550
Region/Autor/Textsorte:
Wismar
Fundstelle: HansGBl. 1918 S. 199 Anm. 2
[weitere Angaben: urk.?]
- Datierung: 1599 u. 1602
Fundstelle: HansGBl. 1918 S. 200
- Belegtext:
ein jeder börger und einwohner soll der statt schoß, lottgülden, zollen, accise und andere unpflicht ... zu rechter ... zeitt geben
Datierung: 1610
Fundstelle: WismarBürgerspr. 372
Wort danach: Lotsheuer
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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