Wort davor: 1Lotgeld

2Lotgeld
Wortklasse: Neutrum
sprachliche Erläuterung: Bestimmungswort auch als: lot(t)el-, lotteke-.
Wortbildungshinweis: zu 3Lot, 2loten.

2Lotgeld (I)
Erklärung: Kostenerstattung für eine Wallfahrt, die eine durch Los bestimmte Person für die Errettung aus Seenot anstelle derjenigen übernimmt, die zum Ersatz des Havarieschadens verpflichtet wären.

2Lotgeld (II)
Erklärung: Abgabe an die Zunft bei der Auslosung der Verkaufsstände für Zunftangehörige.
2Lotgeld (III)
Erklärung: Entlohnung für den Namensaufruf der anteilsberechtigten Pfründner.

Wort danach: Lotgewicht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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