Wort davor: Losungsmittel

Losung(s)recht
Wortklasse: Neutrum
sprachliche Erläuterung: auch mit Umlaut.

Losung(s)recht (I)
Erklärung: die für die 3Losung (II 3) geltenden Rechtsnormen.

Losung(s)recht (II)
Erklärung: der subjektive Rechtsanspruch auf eine 3Losung (II 3), wie 3Losung (III 2).
Losung(s)recht (III)
Erklärung: Vorkaufsrecht im Warenhandel.

Wort danach: Losungregister

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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