Wort davor: losungen
Losunger, selten Lösunger, Losungner
Wortklasse: Maskulinum
sprachliche Erläuterung:
auch latinisiert.
Wortbildungshinweis: zu
3Losung (VI 1).
Losunger (I)
Erklärung:
städtischer Steuereinnehmer und -verwalter, als solcher tw. Vorsteher des Losungsamts und Mitglied des städtischen Rats.
vgl.
Gaber (III),
Gewerfer,
Geschosser,
Geschoßherr,
Geschoßnehmer,
Geschoßsamner,
Losung(s)herr.
- Datierung: 1315/60
Fundstelle: NürnbSatzB. 143
- Belegtext:
die losunger suellen den burgern geben in ir aide, daz gebot halten
Datierung: 1315/60
Fundstelle: NürnbSatzB. 144
- Datierung: um 1330
Fundstelle: BrünnRQ. 388
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- Belegtext:
waz von der waage weglones gevellet ..., daz sol er ... den losungern antwürten
Datierung: um 1340
Fundstelle: NürnbSatzB. 213
- Belegtext:
dy scheppen oder dy losunger, ob yns dy scheppen derlauben, dy haben ganczen gewalt dy haysen, czu pfenden, czu fahen vnd twingen, dy ir losung nicht beczeit verrichten
Datierung: vor 1360
Fundstelle: IglauOberhof 108
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- Datierung: vor 1360
Fundstelle: IglauOberhof 149
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- Datierung: 1380/1424
Fundstelle: NürnbSatzB. 310
- Belegtext:
vil ... ein man sein losung nicht richten, so sol er mit seinem gute mit den losungnern rechen
Datierung: 14. Jh.
Fundstelle: Prag(Rößler) 65
- Belegtext:
in der stat ... sullen sein vier losunger ..., zwen scheppfen vnd zween von der gemein, vnd di selben sullen di losunge ein nehmen ganz vnd gar in einem halben iar
Datierung: 14. Jh.
Fundstelle: Prag(Rößler) 67
- Datierung: 1400
Region/Autor/Textsorte:
Nürnberg
Fundstelle: Pitz,Schriftwesen 258 Anm. 4
- Belegtext:
man die lewte vnd die erbe in losungen von varunder habe ein czeit hoet vnd die ander czeit mynnert, nach dem als die losunger bedunkt
Datierung: 1430/43
Fundstelle: OlmützStB.(Saliger) 96
- Datierung: vor 1439
Fundstelle: OfenStR.(Mollay) 64 u. 140
- Datierung: 1458
Fundstelle: JbMittelfrk. 32 (1864) 32
- Datierung: 1461
Fundstelle: Tucher,NürnbBaumeisterb. 119 u. 240
- Belegtext:
haben unter denen [Amtleuten] die zween loßunger die pesten besoldung, dann sie dürfen daneben sonst kainen handel oder gewerb treiben
Datierung: 1516
Fundstelle: NürnbChr. V 793
- Datierung: 1668
Fundstelle: Fugger,Ehrensp. 832
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Datierung: 1760
Fundstelle: Hellfeld III 2104
- Belegtext:
soll niemand frey seyn einen wein in der stadt zu kauffen ..., von welchem die gebühr bey dem thor nicht bezahlt ist, ... worauf die herren lösunger zu sorgen haben
Datierung: 1775
Fundstelle: ArchSiebb.2 8 (1867) 89
[weitere Angaben: vgl. 1Los VII]
- Belegtext:
werden in Nürnberg diejenigen drey bürgermeister, welche der losungsstube, d.i. dem allgemeinen schatze vorgesetzet sind, und das losungsamt ausmachen, losunger, losungherren ...
genannt, welche außer ihren gewöhnlichen sitztagen zu derjenigen zeit, wenn die losung geschieht, d.i. wenn die bürger ihre abgaben entrichten, täglich zusammen kommen müssen
Datierung: 1777
Fundstelle: Adelung III 262
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Losunger (II)
Erklärung:
in Nürnberg auch Handwerker als Helfer des Losunger (I).
Wort danach: Losungeramt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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