Wort davor: lostriftig
1Losung
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
unbefugtes Lauschen an Häusern als Straftatbestand und Rechtfertigungsgrund für ein an sich strafbares Handeln des Belauschten gegenüber dem Lauschenden.
vgl.
lüsnen.
Wortbildungshinweis: zu
1losen.
- Belegtext:
alias vero quascunque causas sive pecuniarias sive prediales sive in persona sive in dampna bannos videlicet pugnarum expurgationes omnesque obvenciones scilicet lôsunge, vberuanch,
gaumlos, nocturnos dolos in personis et prediis suis officiales ecclesie iudiciali ordine exequantur
Datierung: 1208/09 (Fälschung?)
Fundstelle: BabbÖstUB. I 211
- Belegtext:
wänn einer ainem an seiner behausung bei nächtlicher weil losung helt oder zuehört und der wiert desselbigen hauses beschrier in zu dreimallen sprechunt wer da sei, und der zuelosst
will sich von solchem schreien nicht warnen lassen, wann derselbige nuhn darüber entleibt und ime drei pfenning auf die wunden gelegt wierdt, so sol er hiemit gepiesst sein
Datierung: 1585
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle: ÖW. VIII 271
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Wort danach: 2Losung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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