Lösungsgebrauch
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
hergebrachtes Recht bei der Ablösung und dem Wiederkauf von Gütern.
vgl.
Lösungsgewohnheit,
Losung(s)recht.
Wortbildungshinweis: zu
3Losung (II).
Wort danach: Losungsgeld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten