Wort davor: losteilen
Losteilung
Wortklasse: Femininum
Wortbildungshinweis: zu
losteilen.
Losteilung (I)
Erklärung:
Klagabweisung.
- Datierung: 1464
Fundstelle: LübUB. X 471
- Datierung: 1474
Fundstelle: PössneckSchSpr. I 265
- Belegtext:
in burglichen und peinlichen sachen, es belange die verteilunge oder loeß tailunge, so sol ein richter sich im urteil noch den acten und hendlen ... halten
Datierung: 1550
Fundstelle: OlmützGO. 59
Faksimile
- Belegtext:
bleybet er [Kläger] ... außen, so folget dem beklagten eine endliche loßtheylunge ... mit erstattung der expens und gerichtskosten
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: BreslStR. 60
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
Losteilung (II)
Erklärung:
Ehescheidung.
Wort danach: Lostinggeld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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