losteilen
Wortklasse: Verb
Erklärung:
jem. von einer Klage (oder der Verpflichtung, sich auf die Klage einzulassen) wegen Säumnis des Klägers, von ihm nicht vorgelegter Beweise oder auf Grund eigenen Vorbringens freisprechen;
eine Sache durch Urteil aus einer rechtlichen Verfangenheit freigeben.
Wortbildungshinweis: zu
los (III).
Wort danach: Losteilung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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