Wort davor: lossprechen

Lossprechung
Wortklasse: Femininum
Wortbildungshinweis: zu lossprechen.

Lossprechung (I)
Erklärung: Befreiung von einem rechtlichen Nachteil (Anklage, Klage, Bann), einer Verpflichtung (Eid, Verantwortlichkeit usw.).

Lossprechung (II)
Erklärung: Entlassung.

Lossprechung (II 1)
Erklärung: [Entlassung] aus dem Lehrvertrag.
Lossprechung (II 2)
Erklärung: aus dem Territorialverband.

Wort danach: lossterben

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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