Wort davor: lossitzen
lossprechen
Wortklasse: Verb
Wortbildungshinweis: zu
los (III).
lossprechen (I)
Erklärung:
jem. von einer Klage oder Anklage, einer privaten oder öffentlich-rechtlichen Verpflichtung oder von einer sonstigen rechtlichen Bindung befreien.
- Belegtext:
er ... von allem verdacht des ... meuchelmords losgesprochen ... wurde
Datierung: 1564
Fundstelle: Moser,KreisAbsch. I 168
- Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: BrandenbSchSt. IV 101
- Belegtext:
da nun kein klaeger vorhanden, ... soll er von der klage losgesprochen und ihm friede gewirket werden
Datierung: 1650
Fundstelle: EstRitterLR. 457
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
es kan ... der purgant ... zum purgations-eyd ... gelassen, und ... sodan ... gaentzlich loßgesprochen werden
Fundstelle: NÖLGO. 1656(CAustr.) 19 § 7
- Belegtext:
von dem bann loßgesprochen und entledigt
Datierung: 1689
Fundstelle: Valvasor,Krain II 656
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- digitalisiert von der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel
- Datierung: 1701
Fundstelle: QNPrivatR. II 2 S. 228
- Belegtext:
fuers erste wird der beklagte von der gesetzten klag gaentzlich losgesprochen
Datierung: 1712
Fundstelle: Abele,Gerichtshändel I 56
- Datierung: 1721
Fundstelle: Bluemblacher App. 51
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- Datierung: 1755
Fundstelle: Greverus,GMecklJagdr. 80
- Belegtext:
wann es sich ... nicht erfindet, daß die bezahlung zu rechter zeit, an rechtem ort, und in rechter form angebotten worden sey, so soll der gläubiger von annemmung derselben losgesprochen werden
Datierung: 1762
Fundstelle: BernStR. VII 2 S. 896
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1762
Fundstelle: Wiesand 895
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- in Google Books
- Belegtext:
[der Selbstmörder] von aller strafe der selbstentleibung gänzlich loszusprechen sey
Datierung: 1783
Fundstelle: Schindler,VerbrFreib. 235 Anm. 7
- Datierung: 1793
Fundstelle: KurpfSamml. V 488
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- in Google Books
- Belegtext:
bessert er [der Exkommunizierte] sich, so wird er wieder vom banne losgesprochen
Datierung: 1793
Fundstelle: Schwarz,LausWB. III 160
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- Belegtext:
nach den gesetzen ist das verdammende urtheil folge des vollstaendigen erweises der schuld, das gaenzlich lossprechende folge des vollstaendigen erweises der unschuld, das von
der instanz lossprechende folge des unvollstaendigen beweises
Datierung: 1798
Fundstelle: Grolman,KrimRWiss. 476
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- Datierung: 1808
Fundstelle: BadKriegspflicht. 5
- Datierung: 1811
Fundstelle: ÖstABGB. § 238
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Datierung: 1814
Fundstelle: Gönner,EntwGesB. I 274
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Datierung: 1824
Fundstelle: BernCGB. 251
- Datierung: 1830
Fundstelle: Puchta,Justizämter II 145
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
lossprechen (II)
Erklärung:
im Handwerksrecht: nach erfolgreich beendeter Lehrzeit den Lehrling aus dem Lehrvertrag entlassen.
Wort danach: Lossprechung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten