Wort davor: lossitzen

lossprechen
Wortklasse: Verb
Wortbildungshinweis: zu los (III).

lossprechen (I)
Erklärung: jem. von einer Klage oder Anklage, einer privaten oder öffentlich-rechtlichen Verpflichtung oder von einer sonstigen rechtlichen Bindung befreien.

lossprechen (II)
Erklärung: im Handwerksrecht: nach erfolgreich beendeter Lehrzeit den Lehrling aus dem Lehrvertrag entlassen.

Wort danach: Lossprechung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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