Wort davor: losselich

lossen
Wortklasse: Verb
sprachliche Erläuterung: nur nl.; auch in der erweiterten Form lossenen.
Wortbildungshinweis: zu los.

lossen (I)
Erklärung: von Personen.

lossen (I 1)
Erklärung: befreien.

lossen (I 1 a)
Erklärung: sich durch eine Geldbuße von der eigentlich verwirkten Körper- oder Freiheitsstrafe befreien, eine Geldbuße bezahlen.
vgl. lösen (I 1 a).

lossen (I 1 b)
Erklärung: aus der Gefangenschaft befreien, entlassen.
vgl. lösen (I 1 b), 3Losung (I 2).
lossen (I 1 c)
Erklärung: aus einer Bürgschaftsverpflichtung befreien.
lossen (I 2)
Erklärung: losmachen.
lossen (I 3)
Erklärung: im Handwerksrecht: die Gebühr für den Zunftbeitritt bezahlen.
lossen (II)
Erklärung: von Sachen, Rechten und Pflichten: auslösen, ablösen, lösen (II 2).
vgl. 3Losung (II 1).
lossen (III)
Erklärung: in ein Lehen nachfolgen.
vgl. Losser, Lossing (III).
lossen (IV)
Erklärung: gegen Entgelt ein Nutzungsrecht erwerben.
lossen (V)
Erklärung: hier vermutlich: eine beglaubigte Abschrift von einer Akte anfertigen.

Wort danach: Lossening

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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