Wort davor: Lossatzung
losschelten
Wortklasse: Verb
Wortbildungshinweis: zu
los (III).
losschelten (I)
Erklärung:
jem. für frei von einer Verpflichtung erklären.
- Belegtext:
quiterenn, loßschelden und vorlatenn
Datierung: 1516
Fundstelle: LübRatsurt. IV 386
- Belegtext:
wann ... der schueldener solches bezahlet, so sol er sich fuer dem rathe loß schelten, vnd im stadtbuch tilgen lassen
Datierung: 1603/05
Fundstelle: HambGO. II 4 Art. 4
losschelten (II)
Erklärung:
jem. aus der Gefangenschaft entlassen.
vgl.
3Losung (I 2).
- Belegtext:
dass unser ohm hertzog W. ... vnd alle andere gefangene ... ohne entgeld, sollen lossgeschulden werden
Datierung: 1523
Region/Autor/Textsorte:
Hildesheim
Fundstelle: Haltaus 1281
Wort danach: Losse
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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