Lossagung
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
Befreiung eines anderen oder (vereinzelt) seiner selbst von einem Rechtsverhältnis und dessen Rechtsfolgen durch eine rechtsverbindliche Erklärung.
Wortbildungshinweis: zu
lossagen.
Wort danach: Lossatzung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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