Wort davor: Lossage

lossagen
Wortklasse: Verb
Erklärung: jem. anderen oder (vereinzelt) sich selbst von einem Rechtsverhältnis und dessen Rechtsfolgen durch eine rechtsverbindliche Erklärung befreien, freistellen.
Wortbildungshinweis: zu los (III).

Wort danach: Lossagung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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