Wort davor: Losrentebrief

Lossage
Wortklasse: Femininum
Erklärung: förmliche Erklärung des Gläubigers, daß der Schuldner (durch Leistung) von der Schuld befreit sei.
Wortbildungshinweis: zu lossagen.

Wort danach: lossagen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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