Wort davor: Lospacht

(Lospfand)
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: Pfand, das noch vom Schuldner ausgelöst werden und an dem der Gläubiger daher noch kein Eigentum erwerben kann.

Wort danach: lospfänden

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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