Wort davor: losnen
1Losner
Wortklasse: Maskulinum
sprachliche Erläuterung:
vereinzelt mit Umlaut, zu losnen.
Wortbildungshinweis: zu
losnen.
1Losner (I)
Erklärung:
wie Lüsner (III).
1Losner (II)
Erklärung:
wie Loser (I 1).
- Belegtext:
derselb R. ... vor seiner gnaden rette im rechten zu steen andingte, vnd im warner vnd losner zu erlauben batte, die im durch vrtail im recht erlaubt wurden
Datierung: 1468
Fundstelle: FRAustr. II 338
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- digitalisiert im Rahmen von Czech Medieval Sources online
- Belegtext:
es sollen auch die loesner vnd andere vnnotuerftige personen, so zu einem wesentlichen gerichtsstand nit gehoerig, außerhalb der redner vnd anwalde, nit zugelassen ... werden
Datierung: 1539
Region/Autor/Textsorte:
Henneberger LO.
Fundstelle: Wehner,Obs. 484
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Datierung: Ende 16. Jh.
Fundstelle: WürzbZ. II 1357
- Belegtext:
begert der cläger loßner u. warner u. was ihme noth sei, seinen dieb zu uberwinden
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: WürzbZ. II 1380
1Losner (III)
Erklärung:
(Ersatz-)Gerichtsschöffe.
vgl.
Lüsner (III).
- Belegtext:
alwegen ein schöpf von ... H. soll zu C. hinder der zent gegenwertig stehen, uf daß ... derselbig von H., so er durch den zentgrafen gefordert, solle nidersitzen und die notturft helfen handlen, damit
... die zahl der schöpfen erfullet werde, und diser ist ein erbschöpf und würd der lößner genant
Datierung: 1575
Fundstelle: WürzbZ. I 1 S. 662
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1Losner (IV)
Erklärung:
Aufpasser, Sittenwächter, Ordnungshüter.
vgl.
Lüsner (V).
- Belegtext:
sint ouch loesener daruff [slechten swuer] gesetzt, die des war nemmen und die pen ufheben
Datierung: 1445
Fundstelle: BaselRQ. I 1 S. 130
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Wort danach: 2Losner
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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