Wort davor: loskündigen

Loskündigung
Wortklasse: Femininum
Erklärung: Kündigung (I) eines auf Zeit angelegten Rechtsverhältnisses (Rentenvertrag, Miete, Pacht, Dienstvertrag uä.) durch einseitige Willenserklärung.
vgl. 3Losung (II 1).
Wortbildungshinweis: zu loskündigen.

Wort danach: Loskündigungsfall

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