Wort davor: Losknecht

(Loskommung)
Wortklasse: Femininum
Erklärung: hier: Überstellung eines Gefangenen an ein anderes Gericht.
Wortbildungshinweis: zu los (III).

Wort danach: loskünden

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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