Loskaufung
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
Befreiung von einer rechtlichen oder tatsächlichen Bindung durch Zahlung eines Geldbetrages.
Wortbildungshinweis: zu
loskaufen (II).
Wort danach: loskennen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten