Wort davor: Losjahr

Losjünger
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: alleinstehender Eigenmann (I) ohne eigenes Land und ohne Hofzugehörigkeit.
vgl. einbrötig, einlauf, einläufig, einläuftig, einlitzig, einlücke, Hagestolz (I).
Wortbildungshinweis: zu los (I 1).

Wort danach: loskaufen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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