Losgut
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
Vermögensgegenstand, insb. ein Stück Land, das der Eigentümer bei Eintritt eines best. Ereignisses (Tod des Pächters) oder durch Ablösung des Pfandrechts an sich ziehen kann.
Wortbildungshinweis: zu
lösen (II 2 a).
Wort danach: Loshafer
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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