Wort davor: losgeben
Losgebung
Wortklasse: Femininum
Wortbildungshinweis: zu
losgeben.
Losgebung (I)
Erklärung:
Losgebung des Rechts 'Eintritt in das streitige Gerichtsverfahren'.
- Belegtext:
ehe ... in causis ordinariis das recht loß gegeben wird, sollen von den ... gerichts-herren guetliche tractaten vorgenommen werden, darzu die parteyen ... zu erscheinen schuldig seyn: wird die guete
... nicht zureichen, so soll die loßgebung des rechts vom actuario verzeichnet werden
Fundstelle: LübNGO. 1639 S. 27
Losgebung (II)
Erklärung:
feierliche Entlassung eines Lehrlings aus der Lehre.
vgl.
losgeben (III).
Losgebung (III)
Erklärung:
Freigebung einer Person aus der Gefangenschaft, aus einem sonstigen Abhängigkeitsverhältnis (Militärdienst, Arbeitsverhältnis).
- Belegtext:
losgebung aus der verstrickung
Datierung: 1607
Fundstelle: ActaBrandenb. III 275
- Belegtext:
allerhand ohnziembliche vnterschleiffe und erkauffter eigenwilliger loßgebung deren so in den rotten verzeichnet stehen
Datierung: 1652
Fundstelle: HessSamml. II 165
Faksimile
- Datierung: 1727
Fundstelle: PreußSeeR. 34
- Datierung: 1828
Fundstelle: Julius,Gefängnis 7
Losgebung (IV)
Erklärung:
Ausfertigung einer gerichtlichen Ladung.
Losgebung (V)
Erklärung:
Freigabe einer Sicherung.
- Belegtext:
es steht aber dem gewesenem vormunde frey, den pflegebefohlnen wegen solcher ansprüche anderweitig zu decken, und dagegen auf losgebung der ganzen caution anzutragen
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. II 18 § 891
Wort danach: Losgeld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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