Wort davor: losgeben

Losgebung
Wortklasse: Femininum
Wortbildungshinweis: zu losgeben.

Losgebung (I)
Erklärung: Losgebung des Rechts 'Eintritt in das streitige Gerichtsverfahren'.

Losgebung (II)
Erklärung: feierliche Entlassung eines Lehrlings aus der Lehre.
vgl. losgeben (III).
Losgebung (III)
Erklärung: Freigebung einer Person aus der Gefangenschaft, aus einem sonstigen Abhängigkeitsverhältnis (Militärdienst, Arbeitsverhältnis).
Losgebung (IV)
Erklärung: Ausfertigung einer gerichtlichen Ladung.
Losgebung (V)
Erklärung: Freigabe einer Sicherung.

Wort danach: Losgeld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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