Wort davor: Losgartengeld
losgeben
Wortklasse: Verb
Wortbildungshinweis: zu
los (III).
losgeben (I)
Erklärung:
jem. von einer übernommenen Verpflichtung entbinden.
- Belegtext:
einen buergen losgeben ... einen von seinem eide losgeben
Datierung: 1691
Fundstelle: Stieler 655
losgeben (II)
Erklärung:
eine Erlaubnis erteilen.
losgeben (III)
Erklärung:
einen Lehrling freisprechen (III).
- Belegtext:
van lehr jungen schall ein ider ... geuen dem ampte ... na der lehre 4 gulden, wen he loßgegeuen wardt
Datierung: 1573
Fundstelle: PommMbl. 14 (1900) 119
- Datierung: 1578
Fundstelle: RigaSchmiede 34
- Belegtext:
die lehre bekennen. wird von denen meistern gesagt, wenn sie die lehrjungen, nach ausgestandenen jahren nicht nur loßgeben, und freysprechen, sondern auch dessen zeugnis und lehr-brief ertheilen
Datierung: 1722
Fundstelle: Beier,HdwLex. 247
losgeben (IV)
Erklärung:
eine Person aus der Gefangenschaft, aus einem Abhängigkeitsverhältnis freigeben, auch von einem Gut.
Wort danach: Losgebung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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