Wort davor: Lösesalz

Lös(e)schatz
Wortklasse: Maskulinum

Lös(e)schatz (I)
Erklärung: Garantiesumme für die Einhaltung eines Vertrages.

Lös(e)schatz (II)
Erklärung: das Recht, ein verpfändetes Gut einzulösen, auch die Einlösungssumme.

Wort danach: losfallen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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