Wort davor: Lösesalz
Lös(e)schatz
Wortklasse: Maskulinum
Lös(e)schatz (I)
Erklärung:
Garantiesumme für die Einhaltung eines Vertrages.
- Belegtext:
stuirbet under uns drien duheinre, daz des leseschatz abegange, und sulnt die buirgen haft sin vur die andern
Datierung: 1263
Fundstelle: StraßbUB. I 409
Lös(e)schatz (II)
Erklärung:
das Recht, ein verpfändetes Gut einzulösen, auch die Einlösungssumme.
- Datierung: 1374
Fundstelle: FürstenbUB. VI 117
- Datierung: 1391
Fundstelle: FürstenbUB. VI 182
- Belegtext:
der lovsschatz vnd des kouffes soelten ... wir grauff I. ... oder vnser erben dem ... graue F. ... wol gúnden
Datierung: 1402
Fundstelle: MZoll. I 365
- Belegtext:
wir ... inen vfgeben sovnt vor dem hofgeriht ze R. aller der reht, so wir vntz her gehebt haben ... es sig von aigenschaft vnd gewaltsami oder von loschatz wegen
Datierung: 1405
Fundstelle: FürstenbUB. III 18
Wort danach: losfallen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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