Wort davor: Löser

Löserecht
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: Befugnis des Hoferben, seine Geschwister auszuzahlen.
vgl. Lös(e)geld (XII).
Wortbildungshinweis: zu lösen (I 1 b).

Wort danach: loserkennen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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