Wort davor: Loser

Löser
Wortklasse: Maskulinum
sprachliche Erläuterung: auch ohne Umlaut; schon ahd. in nichtrechtl. Quellen mit der Bed. 'Retter, Erlöser' belegt (Notker(Sehrt-Starck) III 96, 10).
Wortbildungshinweis: zu lösen.

Löser (I)
Erklärung: Person, die ein Pfand auslöst.
Wortbildungshinweis: zu lösen (II 2 a).

Löser (II)
Erklärung: die zur Ausübung des Näherrechts befugte Person.
Wortbildungshinweis: zu lösen (II 2 b).
Löser (III)
Erklärung: wer im Konkurs die 3Losung (II 2) betreibt.
Löser (IV)
Erklärung: Person, die eine andere in deren Stellung ablöst, Nachfolger.
Löser (V)
Erklärung: Münze, Juliuslöser, Lösertaler.

Wort danach: Löserecht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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