Wort davor: Löse

Lös(e)geld
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: Geldbetrag, der für die (Wieder-)Erlangung eines Rechts oder der Freiheit gezahlt wird.
sprachliche Erläuterung: auch ohne Umlaut.
Wortbildungshinweis: zu lösen, lossen.

Lös(e)geld (I)
Erklärung: Betrag, mit dem ein Gut aus dem Pfandrecht gelöst oder auf Grund eines Wiederkaufrechts zurückgekauft werden kann.
vgl. Losungsgeld (II).

Lös(e)geld (II)
Erklärung: Betrag für die Bestätigung eines Privilegs?
vgl. Lesegeld (II).
Lös(e)geld (III)
Erklärung: Betrag für den Loskauf aus der Gefangenschaft, insb. in der Seefahrt, vereinzelt auch für die Auslösung eines Schiffes.
vgl. 1Lospfennig (III), Losungsgeld (I).
Lös(e)geld (IV)
Erklärung: Betrag, der für die Entlassung aus einem Herrschaftsverhältnis (meist der Leibeigenschaft) gezahlt wird.
Lös(e)geld (V)
Erklärung: Betrag, den ein Straftäter bei seiner Freilassung an den mit dem Strafvollzug beauftragten Beamten zahlen muß.
Lös(e)geld (VI)
Erklärung: Zahlung für die Überstellung eines Straftäters an ein anderes Gericht.
Lös(e)geld (VII)
Erklärung: an die Kirche zu zahlender Betrag bei der Übernahme eines Kirchenstuhls.
vgl. Losungsgeld (III).
Lös(e)geld (VIII)
Erklärung: Betrag für die Ausstellung eines Holzzettels (I).
Lös(e)geld (IX)
Erklärung: Betrag für die Auslösung eines eingefangenen Tieres.
Lös(e)geld (X)
Erklärung: nach dem Verkaufserlös berechneter Betrag für die Nutzung einer Verkaufsbude.
vgl. Losungsgeld (IV).
Lös(e)geld (XI)
Erklärung: Betrag für die Einfuhr von Wein (Torakzise).
Lös(e)geld (XII)
Erklärung: Ausgleichszahlung des Hoferben an die Geschwister.

Wort danach: Lösegeldsbrief

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten