Wort davor: Los(e)

Löse
Wortklasse: Femininum
sprachliche Erläuterung: spätmhd. lose, mnd. lö-se, mnl. lo-se, loosse.
Wortbildungshinweis: zu lösen.

Löse (I)
Erklärung: (Vertrag über) die Ablösung eines Naturalzehnts in Geld, auch die Abgabe selbst (Zehntlöse).

Löse (II)
Erklärung: Ablösung, das Einlösungsrecht bei Verpfändung, Kauf auf Wiederkauf und ähnl. Rechtsgeschäften, sowie dessen Ausübung, häufig in der Wendung: die Löse kündigen (III).
Löse (III)
Erklärung: Aufkündigung eines Arbeitsverhältnisses.
Löse (IV)
Erklärung: das Kaufgeld (II) beim Geltendmachen des Einstandsrechts (I).

Wort danach: Lös(e)geld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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