Wort davor: Losce
löschen
Wortklasse: Verb und subst. Infinitiv
sprachliche Erläuterung:
zur Etym. vgl. Kluge22 448.
löschen (I)
Erklärung:
von Feuer: zum Erlöschen bringen.
löschen (II)
Erklärung:
Schulden durch Zahlung tilgen.
- Belegtext:
wir leyder ... die schulde zu leschene getwungen werden
Datierung: 1354
Fundstelle: ErfurtUB. II 336
- Belegtext:
dy selptigen kinder sullen huß furkouffen dy schulde zcu leschin
Datierung: um 1460
Fundstelle: Haltaus 1261
löschen (III)
Erklärung:
einen Eintrag über ein Recht in einem Verzeichnis (Schuld-, Hypotheken-, Grundbuch uä.) streichen.
- Belegtext:
diese obligation hat A.B. producirt mit der bitte, daß solche gelöscht werde
Datierung: 1715
Fundstelle: Gierke,Fschr. 1911 S. 574
- Datierung: 1775
Fundstelle: Schirmer,KaufmWB. 123
- Belegtext:
im hypotheken-buche wegen des zu loeschenden documents als glaeubiger, ceßionarien oder pfandsinhaber eingetragen
Datierung: 1778
Fundstelle: NCCPruss. VI 1382
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
den spaeter als die geloeschte forderung protocollirten glaeubigern giebt die loeschung in der regel kein recht aufzuruecken
Datierung: 1810
Fundstelle: SystSammlSchleswH. II 506
- Belegtext:
der besitz derjenigen rechte und unbeweglichen sachen, welche einen gegenstand der oeffentlichen buecher ausmachen, erlischt, wenn sie aus den landtaeflichen, stadt- oder grundbuechern geloescht ... werden
Datierung: 1811
Fundstelle: ÖstABGB. § 350
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
Wort danach: Löschung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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