Wort davor: Losbote

Losbrief, Lösebrief
Wortklasse: Maskulinum
Wortbildungshinweis: zu lösen, lossen.

Losbrief (I)
Erklärung: Urkunde über die Entlassung aus einem Herrschaftsverhältnis, insb. der Leibeigenschaft.
vgl. Laßbrief (I).

Losbrief (II)
Erklärung: Entlaßschein, Dimissoriale, Leitbrief (II), Erlaubnis, außerhalb der zuständigen Pfarrei zu heiraten.
Losbrief (III)
Erklärung: Erlaubnisschein, vor einem fremden Gericht auszusagen.
Losbrief (IV)
Erklärung: Begleitschreiben des Gerichts, von dem appelliert wird, an das Appellationsgericht (damit zugleich Zulassung der Appellation), Apostel, Laßbrief (III).
Losbrief (V)
Erklärung: Urkunde über die Absolution vom Bann.
vgl. 3Losung (I 3).
Losbrief (VI)
Erklärung: Quittung.
Losbrief (VII)
Erklärung: Urkunde über das Recht oder die Pflicht, ein verpfändetes Gut auszulösen, wohl auch über die erfolgte Auslösung.

Wort danach: Losce

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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