Wort davor: Losbaum
losbitten
Wortklasse: Verb und subst. Infinitiv
losbitten (I)
Erklärung:
einen Gefangenen oder Verurteilten freibitten (häufig durch eine Frau, die den Täter heiratet, vgl. zS. HRG.1 III 47f.).
- Belegtext:
wirt eyner missetetigir vorteilit vor gerichte und losgebetin, den sal man halden vor rechtelos
Datierung: um 1400
Fundstelle: PosenB. 38
- Belegtext:
H.H. ... ist ... gefengklichin gesaczet wurden, von den pristern und frawen los gebeten wurden
Datierung: 1497
Fundstelle: NArchSächsG. 21 (1900) 256 Anm. 7
- Belegtext:
die 4 gefangenen menner ... solten vff sonnab: her nach richt worden sein, sie seint aber lossgebetten worden
Datierung: nach 1550
Region/Autor/Textsorte:
Zwickau
Fundstelle: DRWArch.
- Belegtext:
waß dar ein junckfrowe, de settede ehm [dem zum Händeabschlagen Verurteilten] einenn krantz vp vnnd dede einenn erdtfall vor denn herenn vnnd wolde ehm loßbiddenn, datt he sine hende behelde
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: StralsChr. 129
- Belegtext:
der knabe war ... 3 mahl vom galgen loßgebethen, u. zur straffe an der galgen leiter ... gestrichen worden
Datierung: 1624
Fundstelle: ZSchles. 10 (1870/71) 183
- Belegtext:
soll auch das losbitten, so an den verurtheilten persohnen [durch irgend eine leichtfertige weibes-persohn ..., die, ihn dadurch zu erlösen, ihn zur ehe begehrte] geschicht, hiemit gäntzlich verbohten seyn
Datierung: 1721
Region/Autor/Textsorte:
PreußLR.
Fundstelle: Ebel,Curiosa 49
- Belegtext:
die gewohnheit des losbittens eines zum tode verurtheilten mittelst des anbietens zur ehe
Datierung: 18. Jh.
Fundstelle: DWB. VI 1175
losbitten (II)
Erklärung:
das Gastgericht losbitten 'für das Gastgericht (I) einen Termin erbitten'.
Wort danach: Losbote
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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