Wort davor: Lombard

Lombarde, Lombarder
Wortklasse: Maskulinum
sprachliche Erläuterung: zur Etym. vgl. M. Zweifel, Unters. über die Bedeutungsentwicklung Langobardus - Lombardus ... (Diss. phil. Zürich 1921), zS. mit Lit. auch HRG. III 37f.

Lombarde (I)
Erklärung: ursprünglich oberitalienischer, sich außerhalb des kanonischen Zinsverbots stellender Geldwechsler und -verleiher, der ein zeitlich beschränktes Niederlassungsrecht als Beisasse (I 1), vereinzelt auch das Bürgerrecht erhalten und öffentliche Aufgaben wahrnehmen kann, auch übertragen auf Geldverleiher anderer Herkunft, oft in Verbindung. mit Jude und Kawerze genannt.
vgl. Leiher (I 1).

Lombarde (I 1)
Erklärung: unklar ist die Zusammenstellung lombaerde beede in einer Aufzählung von Delikten, vgl. MnlWB. IV 748 (= Wucher) und Stallaert II 174.
Lombarde (II)
Erklärung: in der Schweiz für Einwanderer aus der Lombardei mit verschiedenen Berufen (Viehhändler, Bauhandwerker); vgl. M. Zweifel, aaO. 106ff.

Wort danach: Lombardenbrief

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten