Wort davor: löwisch

Loy
Wortklasse: Femininum
sprachliche Erläuterung: aus lateinisch lex über altfranzösisch loi entlehnt, rechtlich überwiegend im Niederländischen belegt.

Loy (I)
Erklärung: das geschriebene, insb. das römische Recht.

Loy (II)
Erklärung: die Rechtswissenschaft.
Loy (III)
Erklärung: Eid, Eidesleistung.
Loy (IV)
Erklärung: Rechtsgebiet.

Wort danach: Loye

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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