Wort davor: löwisch
Loy
Wortklasse: Femininum
sprachliche Erläuterung:
aus lateinisch lex über altfranzösisch loi entlehnt, rechtlich überwiegend im Niederländischen belegt.
Loy (I)
Erklärung:
das geschriebene, insb. das römische Recht.
- Datierung: 1292 uö.
Fundstelle: Stallaert II 172
- Belegtext:
dat duutsce loy [der Sachsenspiegel] vertelt / dat von onrechter gewelt / eygendom is comen
Datierung: 13. Jh.
Fundstelle: ZRG.2 Germ. 59 (1939) 253
- Datierung: 1400 uö.
Fundstelle: MnlWB. IV 732
Loy (II)
Erklärung:
die Rechtswissenschaft.
Loy (III)
Erklärung:
Eid, Eidesleistung.
Loy (IV)
Erklärung:
Rechtsgebiet.
Wort danach: Loye
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten