Wort davor: Lorzweig
1Los
Wortklasse: Neutrum
sprachliche Erläuterung:
ahd. und mhd. lôz, n. und m., ae. hlît m., an. hlautr m., got. hlauts m., aus germ. *hlaut-, im Ablaut mit Luß m., mhd. luz, ahd. hluz, mnl. lot n. und m., afries. hlot n., ae. hlot n. u. hlyte m., an. hlutr m., aus germ. *hlut-; die as. Form wird idR. mit Langvokal angesetzt (hlôt m.) und zu Los gestellt, das Nd. (lôt, lot n.) läßt sich nicht eindeutig zuordnen. Zur Etym. vgl. Kluge22 448, NlEtymWB. 413, IEW. 605, Seebold,WB. 265. Aufgrund des vielfältigen Sachzusammenhangs werden die as. und mnd. Belege gemeinsam mit den außerhd. Formen von Luß in einem gesonderten Artikel 3Lot behandelt; Entsprechendes gilt für die Kompositen und Ableitungen, die weit häufiger in der Form lot- als luß- belegt sind.
1Los (I)
Erklärung:
gekennzeichneter Gegenstand, der bei Entscheidungshandlungen mit unanfechtbarem, vom göttlichen Willen bestimmten oder aber zufälligen (und daher gerechten) Ausgang von einer beteiligten
oder dazu bestimmten Person geworfen oder gezogen wird.
- Belegtext:
teiltun min giuuati in inti ubar min giuuati santtun lóz
Datierung: um 830
Fundstelle: Tatian 203, 4
- Datierung: um 868
Fundstelle: Otfrid(Kelle) IV 28, 9 uö.
- Belegtext:
umbe minen roc ... uurfen si loz
Datierung: um 1000
Fundstelle: Notker III 60
- Datierung: um 1300
Fundstelle: Passional(Hahn) 110, 51
- Belegtext:
swelich burger chauffet salz ... von den gesten, der sol aus igleichem wagensaltze ein fuoder mit losse nemen und daz selbe mezzen, und sol diu andern darnach gelten
Datierung: um 1310
Fundstelle: MünchenStR.(Dirr) 211
Faksimile
- Datierung: 1347
Fundstelle: Haltaus 1278
- Belegtext:
ob loz werffen sund sey. loz werffen vmb haymlich ding zeforschen ist sund. awer wann man daz tut durch frids willen, also ob man gut solt tailen oder ander zimleich ding zefrid seczen, daz wär nit sund
Datierung: 2. Hälfte 14. Jh.
Fundstelle: BerthRechtssumme III 1598
- Belegtext:
söllen ... ir ieder sein los, ... die alle in ainer braitin und dickin sein werden, in ainen hut zusamen legen und sovil der [Wein-]vaß ... im kauf sein,
soll ain knab ... in denselben hut greifen und ... ain zaichen ... heraus nemen, so lang, bis die gemelten vaß gar gelöst sein
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: NördlingenStR. 507
Faksimile
- Datierung: 1603
Fundstelle: BadW. 206
Faksimile
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
das loos (sors) nennt man eine jede sache, auf deren nicht vorhergesehene bestimmung die erlangung einer koerperlichen oder unkoerperlichen sache beruhet oder es ist ein zeichen
dessen, was wir haben sollen, welches durch das glueck bestimmt wird ...
Datierung: 1754
Fundstelle: Wolff,Grundsätze 452
- Belegtext:
hat das auf befehl des kammerrichters durch den leser zu ziehende looß zu entscheiden, welcher theil [der akten] einem jeden senat zufallen soll
Datierung: 1791
Fundstelle: Malblank,Kanzleiverf. I 395
- Belegtext:
zwischen dem unternehmer und einsetzer vertritt das loos oder billet die stelle des schriftlichen vertrags
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. I 11 § 554
- Datierung: 1824
Fundstelle: Mittermaier,PrivR. 178f.
Faksimile
- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Datierung: 1832
Fundstelle: Bender,Lotterie 33
Faksimile
- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
1Los (II)
Erklärung:
Loswurf, -verfahren, Verlosung, 2Losung (I), häufig mit metonymischer Verschiebung auf die durch den Loswurf gefallene Entscheidung,
vereinzelt (1811) auch auf den Vertrag über eine Verlosung.
vgl.
Loswerfen,
Loswerfung,
Loswurf,
Lotwerfen,
Lotwerfung.
- Datierung: 1200/20
Fundstelle: GottfrStraßb.(Weber) V. 6065
- Belegtext:
von juden und cristen wart ein kiel geladen also swere, wie daz ein loss an sie geviel, daz man ir beider drissig zusammen saczt und schied sie nach der zal
Datierung: 2. Viertel 13. Jh.
Fundstelle: Reinmar v. Zweter 300, 2
- Belegtext:
verchavft haben vnsers rehten aigens ain halp phvnt wienner phenninge geltes, ... daz vns mit fvrziht vnd mit loz ze rehtem erbtail angevallen ist
Datierung: 1311
Fundstelle: AltenburgNÖUrk. 124
- Belegtext:
wolden di vorben. erbin nicht by enandir bliben, so muegen si sich teylen mit allen landen ... noch eyme glichen gotlichen losze
Datierung: 1346
Fundstelle: SchlesLehnsUrk. I 330
- Belegtext:
ist vnserm vettern vnd seinn erben mit los vnd mit tailung geuallen an dem haus ... der stochk mit dem czygeldach
Datierung: 1346
Fundstelle: WienSchottenUB. 252
- Belegtext:
swaz dann die fuenf umb den tail ... sprechent, daz sol dann ietwedrer tail nach dem loz ân all widerrede staet haben
Datierung: 1347
Fundstelle: MünchenStR.(Dirr) 321
Faksimile
- Belegtext:
es ist drier hande los. eines heisset ein teilendes los, als das los ist da mitte die lúte teillent etlicher hande guot. das ander
heisset ein ratgebende los, als das loz ist da mitte die lúte suochent was si tuon sullen oder lassen. das dritte heisset ein warsagendes los,
als das los ist da mitte die lúte suochent kúnftige ding
Datierung: 1. Hälfte 14. Jh.
Fundstelle: BdTugenden I 260
- Datierung: 1350/60
Fundstelle: KölnAmtl. 106
- Belegtext:
sullen die ... zunfftmeister und ratgeben ... halb von dem rate gaun, als si dann mit lozze oder mit dem spil davon gescheiden ... werden
Datierung: 1368
Fundstelle: AugsbChr. I 136
- Datierung: 1377
Fundstelle: KrakauZftO. 54
Faksimile
- Belegtext:
sal nimant, der gewandt schneydt, seinen schragen des morgens ehe setzen, denn man es des morgens gelosst hot ... wo denne seyn loss kompt, da setze er seynen schragen
Datierung: 1394
Fundstelle: KönigsbergWillk. 41
- Belegtext:
wann man new ecker mist, so gait man einem lehen als vil als den andern, vnd tailet mager ecker vnd fruchtber ecker czu iczlichen lehen vnd was dann das los einem iczlichen gait, das ist sein
Datierung: 2. Hälfte 14. Jh.
Fundstelle: BrünnRQ. 220
Faksimile
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1412
Fundstelle: FreibergUB. III 300
Faksimile
- digitalisiert vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV)
- Datierung: 1433
Fundstelle: FreibergUB. I 149
Faksimile
- digitalisiert vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV)
- Belegtext:
C.R. nympt off der almende als ein ander gemeynsmanne ... und get zu loße als dick als die gemeyne etwaz zu verteiln hat
Datierung: 1445/75
Fundstelle: Erler,NeustadtWeinstr. I 200
- Belegtext:
uf wend [von mehreren Personen] das loß felt, den [sollent] si und müssent in haben, er si gut oder böße
Datierung: 1494
Region/Autor/Textsorte:
Unterelsaß
Fundstelle: GrW. V 510
Faksimile
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
von der schwaigen wegen, ... das man das mit der ruot und mit dem louse glych tailen sol
Datierung: um 1500
Fundstelle: RottweilStR. Art. 119
Faksimile
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
all scheef- und zinsvisher an sant Bartholomeus tag ... bei einander sein und das loss mit dem wirfl werfen, und welcher die meistn augen wirft, der soll das erst vach zu verfachen haben
Datierung: 1505
Region/Autor/Textsorte:
Tirol
Fundstelle: ÖW. V 9
Faksimile
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
das in solcher erbteilung ... geloset werden solle, also was idem teil das glück durch die lose oder kabel brengen wirt, für sein teil erblich anzunemen
Datierung: 1534
Fundstelle: Sachsse,MecklUrk. 218
Faksimile
- Belegtext:
n'is it den ummesetenen nicht wetenlik wie't in geweren hebbe, so mut man't wol besceiden mit enem water ordele [Zusatz von 1535: das ist durch eyn loss]
Fundstelle: SspLR. III 21 § 2
Textarchiv: SspLR. III 21
- Datierung: 1535
Fundstelle: WürtLändlRQ. III 445
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
als wir dann den hof T. vnder vns geteylt, sond äker, wisen vnd holtz vnverendert beliben, wie es das loss yedem gäben hat
Datierung: 1536
Region/Autor/Textsorte:
Zürich (Region)
Fundstelle: GrW. I 133
Faksimile
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1537
Fundstelle: RheinfeldenStR.(SchweizRQ.) 285
- Belegtext:
uf das loos oder uf die waal [teilen]
Datierung: 1549
Fundstelle: Niedersimmental 85
Faksimile
- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- Datierung: 1577
Fundstelle: BremRitterR. 6 Anm. a
Faksimile
- in Google Books
- Belegtext:
[sollen uneinige Erben] solches haus ... an ein gelt werten und das los darumb leggen
Datierung: 1585
Fundstelle: SchweizId. III 1426
Faksimile
- digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- Belegtext:
wann man inn erbschafften muß theylung fuernemmen ..., daß man solches vermoeg der rechten dem loß vertrawet
Datierung: 1591
Fundstelle: Fischart,Daem. 56
Faksimile
- Belegtext:
auch heißt diß ein vnzimmlich losen, da man mit wuerffelen oder gezeichneten steinlein, beinlein vnnd ploechlein das loß wuerffet
Datierung: 1591
Fundstelle: Fischart,Daem. 57
Faksimile
- Belegtext:
sol ... die theilung ... auffs gleichste alß möglich gemacht vnd darauff die erbschichtung durch unvordechtig loss gehalten werden
Datierung: 1598
Fundstelle: Brinckmeier II 92
Faksimile
- Belegtext:
solle derselben kinden vater- und muoter guot ... durch die mitte geteilt in zwen teil getan und mit dem loß geteilt werden
Datierung: 1598
Fundstelle: SaanenLschStat. 210
Faksimile
- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- Belegtext:
da aber ettliche [Näherberechtigte] miteinander sich zuemahl anmelden und der loßung underfangen thäten, alsdan soll das loß geworfen werden und loßung deme
belieben, welchem das los die loßung zuegibt
Datierung: 1611
Fundstelle: WürtLändlRQ. II 276
Faksimile
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
[bei Stimmengleichheit] das los ziehen, doch zu albeg sol der elter vorziechen
Datierung: 1648
Region/Autor/Textsorte:
Tirol
Fundstelle: ÖW. V 40
Faksimile
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
sollen ... aus den gemeinen soldaten der zehende mann, so das loß treffen wird, das leben verwuercket haben
Datierung: 1672
Fundstelle: Emminghaus,CJGerm. II 399
- Datierung: 1715
Fundstelle: BadLO. 217
Faksimile
- digitalisiert im Rahmen der VD18-Digitalisierung der Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt
- Datierung: 1721
Fundstelle: Waldkirch,Einl. II Anh. 8
- Belegtext:
sind ... aus der ganzen gemeinde 7 personen ... durch los ausgezogen ... worden, welche ... die wahl verrichten
Datierung: 1750
Fundstelle: Stern,PreußJuden III 2, 1 S. 230
- Belegtext:
bey gar zu grosser menge der delinquenten ... wird die ordinari-straff so weit gemildert, daß selbe nicht an allen theilhabern, sondern nur an denen raedelsfuehrern oder jenen, so etwan das looß betrifft, zu vollziehen ist
Datierung: 1751
Fundstelle: CJBavCrim. I 1 § 28
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1753
Fundstelle: CJBavJud. IV § 16
Faksimile
- digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Datierung: 1757
Fundstelle: RechtVerfMariaTher. 326
- Datierung: 1758
Fundstelle: Haltaus 1277
- Datierung: 1771
Fundstelle: Zincke,KriegsRGel. 66
Faksimile
- Belegtext:
es kann ..., wenn eine gültige schätzung [der erbschafts-stücke] vorhergegangen, eine theilung durch das loos nicht angefochten werden
Datierung: 1772
Fundstelle: Pufendorf,HannovLREntw. 92
- Datierung: 1786
Fundstelle: Gadebusch,Staatskunde I 91 u. 209
- Datierung: 1793
Region/Autor/Textsorte:
Rottweil
Fundstelle: QNPrivatR. II 2 S. 429
- Belegtext:
der gebrauch des looses ist als ein mittel zur auseinandersetzung über gemeinschaftliche untheilbare sachen erlaubt
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. I 11 § 569
- Belegtext:
alle bewohner des staates zwischen 18 und 26 jahren schuldig sind, in der linienarmee nach bestimmung des loses zu dienen
Datierung: 1807
Fundstelle: Wohlfeil,Heer 120
- Datierung: 1810
Fundstelle: Händel,Wehrpflicht 55
- Belegtext:
gluecksvertraege sind: die wette das spiel und das loos
Datierung: 1811
Fundstelle: ÖstABGB. § 1269
Faksimile (Abschnittsbeginn)
- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Belegtext:
die gesetzlich durch das loos berufenen 12 geschwornen
Datierung: 1818
Fundstelle: Landsberg,Gutachten 8
- Belegtext:
[wird kein Mehrheitsbeschluß erzielt,] so soll darueb von stund an gelosst werden: vnd welcher parthye das loss zufellt, bey der meynung soll es beleiben
Fundstelle: Brinckmeier II 92
Faksimile
1Los (III)
Erklärung:
duch Losentscheid zugefallener Anteil, dann überhaupt ein gewisser Teil, ein Stück oder eine Menge, eine Partie Waren.
- Belegtext:
haben sie ein almende verloyst, habe eyner da viel loyß genomen, so must er auch viele an dem kosten geben
Datierung: 1465
Fundstelle: Erler,NeustadtWeinstr. I 56
- Belegtext:
haben sie anno 1603 solche weyde außsteinen lassen und 14 loß daraus gemacht ..., auch auf jedes loß ein gewiße zinße gesetzt
Datierung: 1701
Fundstelle: HessBlVk. 6 (1907) 5
- Datierung: Mitte 18. Jh.
Fundstelle: FriedbergGBl. 4 (1921) 54
- Belegtext:
gewuerze in ganzen loosen aus den auctionen der hollaendischen kompagnie
Datierung: 1788
Fundstelle: Gadebusch,Staatskunde II 55
- Belegtext:
macht der feldmesser so viele loose als theilnehmer waren und richtete sie so ein, ... daß die loose einer jeden classe von gleicher guete sind
Datierung: 1812
Fundstelle: StaatsbMag. VIII 208
1Los (IV)
Erklärung:
im Handwerksrecht die Teilhabe, der Anteil am Handwerk und seinen Rechten (zB. Standrecht auf dem Markt), oft in präpositionaler Verwendung: ins Los gehen, treten, im
Los sein 'Anteil am Handwerk und seinen Rechten erwerben, haben'.
- Belegtext:
daz N.H. dis halbe jar sal stehn an der stat, do er den vorgangen winter an hat gestanden ... wenn man hernoch mer lossen worde, kan sich denn H. mit den fleischern vortragen umbe das los,
daz em genugit, daz wollen wir wol gunnen
Datierung: 1433
Fundstelle: FreibergUB. I 150
Faksimile
- digitalisiert vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV)
- Belegtext:
eß sal auch nymandt under den tuchmechern zcu K. zcu buden stehen unde in das loße under sie treten, er sey denne unsers hantwerges
Datierung: 1470
Fundstelle: ChemnitzUB. 170. ebd. 176f.
- Datierung: 1542
Fundstelle: WürtFrk.2 28/29 (1954) 102f.
- Belegtext:
wilcher brauher also geschickt, der mag ins losz gehenn, ... meltzenn vnnd brauen
Datierung: 1543
Fundstelle: ArnstadtStR. 65
Faksimile
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
welcher meister an den jahrmarckten im loss ist, derselbig solle seinen schragen morgens um siben uhr ... uff dem marckht stehen haben
Datierung: 1616
Fundstelle: PforzheimUrk. 79
- Datierung: 1689
Fundstelle: Beier,Schelten 27
- Datierung: 1716
Fundstelle: SchwäbWB. IV 1289
- Belegtext:
mit ins loohs gehen. ist, zu einem handwercke sich halten, des rechte sich bedienen
Datierung: 1722
Fundstelle: Beier,HdwLex. 280
1Los (V)
Erklärung:
Erkennungswort, Lose, 2Losung (III).
- Belegtext:
[die zusammengelaufenen Bauern] gaben das loß: der fragend sprach: was ist das für ein wesen? der ander antwort: wir mögen vor den pfaffen nicht genesen
Datierung: 1502
Fundstelle: Schmeller2 I 1518
Faksimile
- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Belegtext:
solches loß sollen die wachtmeistere ... niemand offenbaren, bis zur zeit, daß das faehnlein ... anfahen soll zu marschiren
Datierung: 1626
Fundstelle: HambGSamml. IX 139. ebd. 140
1Los (VI)
Erklärung:
das alte Los 'Herkommen'.
- Belegtext:
ygleicher nach dem alten loz wolt bleiben pey den rechten
Datierung: 2. Hälfte 14. Jh.
Fundstelle: Suchenwirt XX V. 203
1Los (VII)
Erklärung:
Anteil an den (Steuer-)Lasten.
vgl.
Belotung,
3Losung (VI 1),
Losunger (I),
3Lot (III 7).
- Belegtext:
[die] Grichen ... haben ... in dieser stadt ... verkauft ... zu großem nachtheil ... der stadt-einwohner und handels-leuth ..., unangesehn, daß die einheimischen allhie schooß,
looß und andre beschwerniß helfen tragen
Datierung: 1631
Fundstelle: SiebbMunC. 90
Wort danach: los
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten