Wort davor: 1Los

los, lose
Wortklasse: Adjektiv, Adverb
sprachliche Erläuterung: zur Etym. vgl. Kluge22 448; im Mnl. und tw. Mnd. auch ablautend (Tiefstufe), vgl. NlEtymWB. 413.

los (I)
Erklärung: von Personen.

los (I 1)
Erklärung: frei, ungebunden, unverheiratet.

los (I 2)
Erklärung: pejorativ: losgelöst, frei von gesellschaftlich oder rechtlich geforderten Verhaltensweisen, von 'leichtfertig' bis 'verbrecherisch' reichend.
los (II)
Erklärung: von Sachen, Abstrakta und Rechtshandlungen:

los (II 1)
Erklärung: falsch, betrügerisch.
los (II 2)
Erklärung: minderwertig, im Gegensatz oder Unterschied zu 'gut' und 'anerkannt'.
los (II 3)
Erklärung: vergeblich, unnütz.
los (II 4)
Erklärung: Bed.?
los (II 5)
Erklärung: bei Körperverletzungen (von Knochen): locker.
los (II 6)
Erklärung: von Sachen: beweglich.
los (II 7)
Erklärung: frei, offen.
los (II 8)
Erklärung: loser Zehnt Bed.?
los (III)
Erklärung: frei, unbelastet, ohne etwas, verlustig, ungültig; von verliehenen Rechten: los werden 'vakant werden'; die Kost los machen 'den Lohn zahlen, erlegen'; mit Bezug auf Rechtsverhältnisse und die daraus entspringenden Rechtspflichten und in Vbdg. mit Verben, die den Fortbestand oder die Veränderung eines Rechtsstatus bezeichnen, insb. in verstärkenden mehrgliedrigen Formeln mit frei, ledig, leer, quitt uä.

Wort danach: Losamentgeld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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