Wort davor: logian
Loh
Wortklasse: Neutrum und Maskulinum
Loh (I)
Erklärung:
allgemein: Gehölz, Buschwerk, (Wald-)Wiese, insb. (idR. nicht eingehegter) Waldbestand, an dem einer oder mehrere Markgenossen zur Holznutzung berechtigt sind, während die sonstigen Nutzungsrechte
auch den übrigen Genossen zustehen.
vgl.
Lohholz.
- Belegtext:
der burger von ... O. walt, den sv´ kovftent ... mit allen nvtzen vnd begriffe vnd rehten, so zuo den selben loehern hoerent
Datierung: 1337
Fundstelle: RappoltsteinUB. I 352
- Datierung: 1399
Fundstelle: RappoltsteinUB. II 477
- Belegtext:
ob ein huet oder ein loe in dem wald von notturfft wegen des walds durch recht am vorstgericht in hege gelegt werden, das sollen vnnser ampt vnd pfarrhofe ... verschonen ... doch
[sollen] ... anndre waltrecht nicht benomen sein
Datierung: 1468
Fundstelle: Will,Altdorf 321
- Belegtext:
niemandt en sal uijt den loe houwen dan tot noetwegen
Datierung: 17. Jh.
Fundstelle: OYStR. I 9 S. 11
- Belegtext:
da ein loh nur die holznutzung befasset und zur gemeinschaftlichen weide der markgenossen offen liegen bleiben muß, so kann der besitzer desselben auch zur mastzeit die schweine der uebrigen markgenossen nicht davon abtreiben
Datierung: 1726
Fundstelle: Klöntrup,Osnabr. II 283
- Belegtext:
loh wird mehr vom holze gebrauchet, welches ein oder mehrere genossen zur holznutzung vor sich, im uebrigen aber gemein haben. loh begreift mehr als dußtheil
Datierung: 1780
Fundstelle: Möser,Osnabr.2 I 21
- Belegtext:
ein loh ist ein privativer holztheil in offener mark, der zwar zur holznutzung einem markgenossen ausschlieslich zusteht, in ansehung der weide aber allen markgenossen gemein ist,
und daher vom eigenthuemer des lohes nicht eingefriedigt werden darf
Datierung: vor 1799
Fundstelle: Klöntrup,Osnabr. II 282
Loh (II)
Erklärung:
der vom berechtigten Gemeindemitglied im Loh (I) jährlich zweimal zu schlagende Holzanteil.
- Belegtext:
so oft man holtz oder lehe ußgibt, do man einem gemeiner 1 loh gibt, gibt man mir [Pfarrer] 2, nemlich 4 loh im jar
Datierung: 1585
Fundstelle: JbFrkLf. 11/12 (1953) 333
[weitere Angaben: ebd.ö.]
Wort danach: Loheakzise
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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