Wort davor: logian

Loh
Wortklasse: Neutrum und Maskulinum

Loh (I)
Erklärung: allgemein: Gehölz, Buschwerk, (Wald-)Wiese, insb. (idR. nicht eingehegter) Waldbestand, an dem einer oder mehrere Markgenossen zur Holznutzung berechtigt sind, während die sonstigen Nutzungsrechte auch den übrigen Genossen zustehen.
vgl. Lohholz.

Loh (II)
Erklärung: der vom berechtigten Gemeindemitglied im Loh (I) jährlich zweimal zu schlagende Holzanteil.

Wort danach: Loheakzise

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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