Wort davor: Lobdnis

(Lobe)
Wortklasse: Maskulinum
sprachliche Erläuterung: nur mnd. belegt, manche Belege können auch zu Lob (V) gehören.

Lobe (I)
Erklärung: rechtsverbindliches Gelöbnis (I), Gelobe (I), eidliche Versicherung, Versprechen.

Lobe (II)
Erklärung: Zeitraum der Gültigkeit des L. (I).

Wort danach: loben

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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