Wort davor: Lohnhaut

Lohnherr
Wortklasse: Maskulinum

Lohnherr (I)
Erklärung: wer einem anderen als Dienstherr oder als Besteller eines Werks für seine Arbeit Lohn zu zahlen hat.

Lohnherr (II)
Erklärung: für die Auftragsvergabe, das Rechnungswesen und die Entlohnung insb. beim Bau- und Straßenwesen zuständiges Mitglied einer städtischen oder kirchlichen Verwaltung.

Wort danach: Lohnherrenamt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten