Wort davor: Lobtei
Lobung
Wortklasse: Femininum
Wortbildungshinweis: zu
loben (I).
Lobung (I)
Erklärung:
Versprechen, Zusage, Gelöbnis.
Lobung (II)
Erklärung:
hier Übs. von laudatio: Einwilligung zur Erneuerung des Rechtsverhältnisses bei Besitzwechsel.
vgl.
laudieren (II).
- Belegtext:
das laudemium, oder die anlait pro laudatione (fuer die lobung, einschreib- und einsetzung) [gezahlt werden muß]
Datierung: 1721
Fundstelle: Bluemblacher 9
Faksimile
Lobung (III)
Erklärung:
Verlobung.
Wortbildungshinweis: zu
loben (III).
Wort danach: lobwürdig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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