(Lobschau)
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
im Ggs. zu den Straf- und Vollstreckungsschauen in Gelderland die erste Deichschau (I), bei der sich der Deichpflichtige
zu seinem Deichanteil bekennt und ein Lobnis (II) ablegt.
sprachliche Erläuterung:
ein Wort des nl. Deichrechts.
vgl.
Kürschau (I).
Wort danach: Lobschrift
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