Wort davor: lobsamlich

(Lobschau)
Wortklasse: Femininum
Erklärung: im Ggs. zu den Straf- und Vollstreckungsschauen in Gelderland die erste Deichschau (I), bei der sich der Deichpflichtige zu seinem Deichanteil bekennt und ein Lobnis (II) ablegt.
sprachliche Erläuterung: ein Wort des nl. Deichrechts.
vgl. Kürschau (I).

Wort danach: Lobschrift

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten