Wort davor: löbig

löblich
Wortklasse: Adjektiv, Adverb

löblich (I)
Erklärung: lobenswert.

löblich (I 1)
Erklärung: von Personen und ihrem Verhalten: untadelig, rechtschaffen, redlich.

löblich (I 2)
Erklärung: von Sachen und (insb. gewohnheitsrechtlichen) Normen: billigenswert, bewährt, lobenswert, auf lobenswerte Weise.
löblich (II)
Erklärung: glaubwürdig.

Wort danach: Loblichkeit

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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