lobhaft
Wortklasse: Adjektiv
Erklärung:
hier: einen Bürgen lobhaft machen, Bürgen werden lobhaft 'einen neuen Bürgen in die Rechtspflicht des früheren (verstorbenen) Bürgen eintreten lassen'.
Wortbildungshinweis: zu
loben (I).
Wort danach: löbig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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