Wort davor: Lizitator
lizitieren
Wortklasse: Verb
sprachliche Erläuterung:
aus lat. licitari '(bei einer Versteigerung) auf etw. bieten'.
lizitieren (I)
Erklärung:
bei einer Versteigerung bieten.
vgl.
ausbieten (I 1),
bieten (I 5),
ersteigern,
feilschen (II).
- Belegtext:
die unbeweglichen gueter ... mag der glaeubiger vor den koeniglichen hofgerichten zu dreyen mahlen aufbieten, entweder selbst eine gewisse summa darauf licitiren, oder einen
andern darauf setzen lassen, und sollen dieselben demjenigen, der am meisten dafuer geben will, bey dem vierdten hof-gerichte eigenthueml. adjudiciret ... werden
Datierung: 1612
Fundstelle: CAug. II 2 Sp. 160
- Datierung: 1710
Fundstelle: Nehring,Lex. 258
- Datierung: 1713
Fundstelle: CAug. II 1 Sp. 483
- Datierung: 1724
Fundstelle: CAug. I 2470
- Datierung: 1730
Fundstelle: ForschHambHandelsg. III 80
- Belegtext:
[Übschr.:] ausschließung gewisser personen vom licitiren
Datierung: 1827
Fundstelle: Puchta,Beitr. II 145
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
lizitieren (II)
Erklärung:
lizitierend 'bei einer Versteigerung ausgeboten'.
- Belegtext:
gegen baarer bezahlung dem meistbietenden dieses licitirende haus oder grund-stuck kaueflichen ... verbleiben solle
Datierung: 1752
Fundstelle: Greneck 313
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
Wort danach: Lob
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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